| |
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Rechtsgeschäfte soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
(2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten. Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
(2) Die Kaufpreiszahlung erfolgt ausschließlich auf eines unserer Geschäftskonten. Der Abzug von Skonto ist nur nach unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
(3) Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
§ 3 Aufrechnung und Zurückhaltungsrecht
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gefahrübergang und Versendung
(1) Wird die Ware an den Besteller versandt, so geht die Gefahr des Untergangs, des Verlusts, der Verschlechterung, etc. auf ihn über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert worden ist.
(2) Sofern nicht anderes vereinbart, bestimmt der Lieferant die Versandart und den Versender, wobei die Interessen des Bestellers angemessen zu berücksichtigen sind.
(3) Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Gewährleistung
(1) Beanstandungen hinsichtlich der Ware sind dem Lieferanten unter Angabe der Rechnungnummer und der Produktbezeichnung schriftlich unverzüglich anzuzeigen. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware ist stets die Zustimmung des Lieferanten einzuholen.
(2) Ist der Besteller Verbraucher, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung anzuzeigen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(3) Bei fristgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist der Lieferant in jedem Fall zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Die Nacherfüllung umfasst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, unmöglich oder unberechtigt verweigert wird oder dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl vom Vertrag zurück treten oder die Vergütung mindern.
(4) Werden vom Besteller oder vom Dritten unsachgemäße Ausbesserungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die sich daraus ergebenden Folgen keine Mängelansprüche.
(5) Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Besteller.
§ 6 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Lieferanten.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
zurück |
|